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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Naturschutzgebiet Breitenstein ist auch eine Frage des Geldes


Ob der Draht zum RegierungsprĂ€sidium wohl über das Open-Air-Telefon am Breitenstein lief? (Foto: Hubert Richter)

(cr) Der Bau- und Umweltausschuss des Eberbacher Gemeinderats ließ sich am Donnerstag, 15. Februar, von fachlicher Seite über die mögliche Ausweisung eines Naturschutzgebiets (NSG) auf dem Breitenstein informieren.

Nachdem am 5. September 2024 im Gemeinderat darüber gesprochen worden war (wir berichteten), wurde es in den stĂ€dtischen Gremien eher still um dieses Thema. Vorgestern Abend kam es in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wieder auf die Tagesordnung - zur Information und Beratung.
Informiert wurden die Ausschussmitglieder durch Daniel Raddatz und Tobias Korta vom zustĂ€ndigen RegierungsprĂ€sidium (RP) Nordbaden in Karlsruhe. Vor 28 Jahren hatte es schon einmal einen Anlauf zur Ausweisung des Breitensteins als NSG gegeben, der aber nicht weiterverfolgt wurde. Aktuell ist dort ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) und ein FFH-Gebiet (Flora, Fauna, Habitat). Im vergangenen Jahr habe die Stadt Daten zum Breitenstein an das RP geliefert, und im Oktober 2025 habe es einen Austausch mit Bürgermeister Peter Reichert gegeben, so Raddatz. Er stellte fest, dass das Gebiet die für ein NSG notwendige Schutzwürdigkeit aufweise mit einer hohen Dichte an Biotopen und schutzwürdigen Arten. Tobias Korta wies allerdings darauf hin, dass es für die Ausweisung der Unterstützung durch die Stadt bedürfe. Insbesondere könne das RP die Kosten für die Landschaftspflege nicht alleine stemmen. Als “Vision” wurde eine Art “Bürger-Naturschutzgebiet” in den Raum gestellt, das durch die Eberbacher auch aktiv unterstützt werden sollte bzw. in das man Ersatzzahlungen für die Windkraftnutzung auf dem Hebert investieren könnte. Angestrebt wird eine weitere Schafbeweidung zur Landschaftspflege. Am Ende der NSG-Ausweisung gebe es dann einen Pflege- und Entwicklungsplan mit den entsprechenden Maßnahmen.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Peter Reichert stellten die RP-Vertreter klar, dass für die Bewirtschaftung der Grundstücke Bestandsschutz gelte, sie also wie bisher weiter genutzt werden dürften. Nach weiteren Fragen und DiskussionsbeitrĂ€gen aus dem Gremium kündigte Reichert schließlich an, im Februar eine Beschlussvorlage zu dem Thema in den Gemeinderat zu bringen.

Für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses am Hesselbacher Weg, Einmündung “Im Hochfeld”, in Badisch Schöllenbach wurde vom Ausschuss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Weil die Gemeinde Mudau (Neckar-Odenwald-Kreis) und die Stadt Wald-Michelbach (Kreis Bergstraße, Hessen) auch an Eberbacher Gemarkung grenzen - Erstere im Bereich Friedrichsdorf, Letztere bei Brombach - war Eberbach für Stellungnahmen zu Projekten der dortigen Bauleitplanungen gefragt und hatte laut Beschluss im Ausschuss keine EinwĂ€nde.
Ebenfalls nichts einzuwenden gab es gegen Planungen der Gemeinde Waldbrunn für den rund 24 Hektar großen Solarpark “KreuzĂ€cker” bei Weisbach.

17.01.26

Lesermeinungen

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Von Gustav Gans (21.01.26):
Ein einmaliges, wunderschönes Fleckchen Erde, dass es unbedingt zu schützen und erhalten gilt!
Diese Entscheidung ist überfĂ€llig.

@Buerger (original)
Verzeihen Sie, aber etwas merkwürdig empfinde ich Ihre EinschĂ€tzung. Ihre Kritik etwas verfrüht. Einige Fragen Ihrerseits werden im Artikel bereits beantwortet. (z.B. fehlendes Konzept = Pflege- und Entwicklungsplan) Ich persönlich besuche sehr gerne Naturschutzgebiete in unserer Region, weil dort noch eine halbwegs intakte Natur und Schönheit vorgefunden werden kann und eben nicht an jeder Ecke Müll oder Kippen weg geworfen wurden. Solch schĂ€digende Verhaltensweisen, die in unserer Gesellschaft mittlerweile leider normal geworden sind, sollten auf jeden Fall durch sinnvolle EinschrĂ€nkungen verhindert werden.
Auch schreiben Sie von "ihrem heutigen Naherholungsraum". Neben unserem Naherholungsraum ist das Gebiet, wie im Text beschrieben, wohl auch Lebensraum "schuzzwürdiger Arten". Der nachfolgenden Generation zuliebe wünsche ich mir, dass es gelingen möge beides miteinander zu vereinbaren.

Den kompetenten Persönlichkeiten aus Gemeinderat und RegierungsprĂ€sidium sollte man etwas Vertrauen entgegen bringen. Solange die Bevölkerung weiterhin ihren Sonntags-Spaziergang dort machen und im Herbst Kastanien sammeln darf oder die noch wenigen Privatpersonen wie bisher ihre Streuobstwiese bewirtschaften dürfen, sehe ich das Vorhaben positiv. Beispielhafte Gründe weshalb man gewisse Gebiete unter Schutz stellen sollte, findet man ebenfalls im Artikel wieder. (Windkraft, Solarpark) Schlussendlich profitieren wir alle davon, wenn das Gebiet in seiner jetzigen Form erhalten bleibt.


Von Buerger (original) (18.01.26):
Das ganze Thema ist seltsam und auch nicht umfassend dargestellt? Geht es nicht letztlich darum, dass die Stadt/Gemeinde den Breitenstein nicht „betreiben“ möchte - oder entwickeln kann? Es geht um Kosten und Aufwand. Offensichtlich funktioniert es aber auch nicht, das GelĂ€nde einfach weiter zu geben. Denn da müsste man auch noch weiter mitbezahlen. Es fehlt ein tatsĂ€chliches Konzept, die AbwĂ€gung von Optionen - transparente Darstellung der echten Kosten. Auch beim Bestandschutz wird die Betrachtung „hölzern“: Natürlich schrĂ€nkt sich die Nutzung und Entwicklung des Beitenstein für die Eigentümer und die Öffentlichkeit mit einer Umwidmung in ein Naturschutzgebiet ein. Auch hier fehlt die transparente Darstellung der Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für die Bürger - in ihrem heutigen Naherholungsraum.

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