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Unfallflüchtiger muss mit drastischen Konsequenzen rechnen

(bro) (rd) Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 31-jährigen Autofahrer wegen des Verdachts des versuchten Mordes durch Unterlassen, der Straßenverkehrsgefährdung, der Trunkenheit im Verkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der fahrlässigen Körperverletzung Anklage zum Landgericht Mosbach - Schwurgericht - erhoben.

Der Angeschuldigte soll am 21. April in Schwarzach mit seinem PKW im alkoholisiertem Zustand und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Fußgänger angefahren und lebensgefährlich verletzt haben. Ohne sich um das Opfer zu kümmern, soll er sodann die Unfallstelle verlassen haben. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Angeschuldigte die Hilfe für den Geschädigten unterlassen hat, damit seine Verantwortlichkeit für den Unfall nicht bekannt wird, sieht sie das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als gegeben an.

Die umfangreichen Ermittlungen wurden von der Verkehrspolizeidirektion Weinsberg mit Unterstützung des Kriminalkommissariats Mosbach geführt. Gegen zwei weitere Beschuldigte, die zunächst ebenso als Fahrer in Betracht kamen, wurde das Verfahren eingestellt.

05.07.17

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